Wohnegbäudeversicherung – Kündigung und Wechsel

Bei der Kündigung der Wohngebäudeversicherung müssen Sie dem Versicherung spätestens einen Monat vor Ablauf des Vertrags den aktuellen Auszug auf dem Grundbuch zeigen. Einjahresverträge können mit dreimonatiger Frist zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werdend. Verträge mit fünf Jahren Laufzeit können Sie zum Ende des letzten Versicherungsjahres kündigen.

Außerordentliche Kündigung

Nach dem Schadensfall können sowohl Sie als auch Ihre Wohngebäudeversicherung den Vertrag außerordentlich kündigen. Dies muss einen Monat nachdem die Wohngebäude Versicherung den die Schadenszahlung verweigert oder bewilligt hat, geschehen sein. Im Internet finden Sie jede Menge Angebote, die es ermöglichen, eine Wohngebäudeversicherung günstig zu erstehen.

Wechsel der Wohngebäudeversicherung

Ein Wechsel der Wohngebäudeversicherung ist machbar, wenn Sie nach einem Hauskauf die alte Versicherung, die mit dem Kauf des Hauses auf SIe übergegangen ist, bis spätestens einen Monat nach dem Grundbucheintrag gekündigt haben. Im Erbfall ist die rechtliche Situation nicht eindeutig. Einige Versicherer verweigern daher erstmal den Wechsel.