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	<title>wohngebaeudeversicherungsvergleich.de</title>
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		<title>Gut geschützt bei jedem Wetter</title>
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		<pubDate>Fri, 23 Jul 2010 10:42:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Besonders im Sommer geht es manchmal ganz schnell: Am Nachmittag noch war der Himmel strahlend blau und die Sonne schien, am Abend ziehen pl&#246;tzlich dicke, dunkle Wolken auf. Wenn dann noch sintflutartige Regenf&#228;lle und Hagelk&#246;rner vom Himmel kommen, ist so mancher Besizter von Haus und Hof froh &#252;ber seine Wohngeb&#228;udeversicherung. Aber was deckt die eigentlich [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Besonders im Sommer geht es manchmal ganz schnell: Am Nachmittag noch war der Himmel strahlend blau und die Sonne schien, am Abend ziehen pl&ouml;tzlich dicke, dunkle Wolken auf. Wenn dann noch sintflutartige Regenf&auml;lle und Hagelk&ouml;rner vom Himmel kommen, ist so mancher Besizter von Haus und Hof froh &uuml;ber seine Wohngeb&auml;udeversicherung. Aber was deckt die eigentlich alles ab?<span id="more-21"></span></p>
<h2>Schnelle Reparaturen sind nicht immer ratsam</h2>
<p>Wenn am Morgen danach der Hausbesitzer einen vorsichtigen Blick nach drau&szlig;en wagt und sich ihm dort umgeknickte B&auml;ume und abgedeckte Ziegel offenbaren, sollte der n&auml;chste Gang schnell zum Telefon f&uuml;hren, um der Versicherung die Sch&auml;den zu melden. Was Mieter oder Eigent&uuml;mer allerdings nicht tun sollten, ist eigenm&auml;chtig mit Aufr&auml;umarbeiten und Reparaturen zu beginnen, bevor der Schaden nicht von offizieller Seite begutachtet wurde. Denn sonst kann der Versicherungsschutz schon mal erl&ouml;schen. Nur wenn von B&auml;umen oder Ziegeln weiterhin Gefahr ausgeht, d&uuml;rfen diese eigenh&auml;ndig beseitig werden. In bestimmten F&auml;llen sollte man das aber einfach der Feuerwehr &uuml;berlassen, statt Leib und Leben zu riskieren. Was und wie man nach einem Sturm, der Sch&auml;den am Haus verursacht hat, tun sollte, kann man am besten bei den Verbraucherzentralen des Landes erfragen.</p>
<h2>Wenn Ziegel fliegen und B&auml;ume knicken</h2>
<p>Grunds&auml;tzlich haften f&uuml;r Unwettersch&auml;den Geb&auml;ude-, Hausrat- und Kaskoversicherung. Als st&uuml;rmisch wird von den Versicherern eine Windst&auml;rke von mindestens acht eingestuft &ndash; das bedeutet etwa Geschwindigkeiten von 63 Kilometern pro Stunde.  Dass Ziegel oder Dachpappe vom Wind davon getragen wurden, muss man in der Regel nicht extra nachweisen, die besch&auml;digten Nachbarh&auml;user sind ein ausreichender Beleg. Sind Sch&auml;den an eigenen Hausratsgegenst&auml;nden aufgetreten, wird das nur erstattet, wenn sie w&auml;hrend des Sturmes in Haus oder Schuppen untergebracht waren und diese ebenfalls vom Wind gesch&uuml;ttelt wurden.  Das gilt nat&uuml;rlich nicht f&uuml;r Markisen und Antennen, die naturgem&auml;&szlig; auf dem Dach und an der Fassade angebracht werden. Hier greift der Versicherungsschutz allerdings nur, wenn diese Ger&auml;te nur durch die Bewohner der versicherten Wohnung genutzt werden.</p>
<h2>Wer muss was und wann zahlen?</h2>
<p>Treffen die Ziegel ein Auto, muss in der Regel die Teilkasko-Versicherung des Autobesitzers ran. Ist es ein Baum aus dem Garten eines Hausbesitzers, der f&uuml;r Dellen und Kratzer sorgt, kommt es auf den Zustand des Gew&auml;chses an. Denn ist der Baum nachweislich morsch, muss der Baumbesitzer oder dessen Haftpflichtversicherung gegebenenfalls f&uuml;r den Schaden aufkommen. Als &ldquo;h&ouml;here Gewalt&rdquo; hingegen gilt der Sturz eines gesunden Baumes, dann haftet der Eigent&uuml;mer nicht.</p>
<p>Haben Dach und Fenster unter Hagelk&ouml;rnern gelitten, greift in der Regel die <a href="http://www.vergleichen-und-sparen.de/wohngebaeudeversicherung.html">Wohngeb&auml;udeversicherung</a>. Bei &uuml;berfluteten Kellern und nassen Mauern durch Dauerregen hilft au&szlig;erdem eine Elementar-Versicherung. Solch eine Police, die besonders in hochwassergef&auml;hrdeten Gebieten sinnvoll ist, deckt neben &Uuml;berschwemmung auch Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch und Sch&auml;den durch Schneedruck und Lawine ab. Die Versicherung wird meist erg&auml;nzend zur Wohngeb&auml;udeversicherung abgeschlossen und beinhaltet oft eine Selbstbeteiligung von zehn Prozent der Schadenssumme.  Aber der Versicherer erwartet von den Klienten auch immer die Wahrung einer gewissen Sorgfaltspflicht: Wenn das Nass durch offene Fenster oder T&uuml;ren eingedrungen ist, haften weder Hausrats- noch Wohngeb&auml;udeversicherungen.</p>
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		<title>Willkommen bei wohngebaeudeversicherungsvergleich.de!</title>
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		<pubDate>Fri, 09 Oct 2009 15:33:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>

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		<description><![CDATA[Wer Hauseigentümer ist, hat eine Menge gebundenes Kapital in seinem Besitz. Damit dies auch so bleibt, sollte er eine Wohngebäudeversicherung abschließen. Stüme, Brände, Wasser-  und Hagelschäden können beträchtliche Kosten verursachen. Die Behebung solcher Schäden ist für normale Leute kaum aus der eigenen Tasche zu bezahlen. Überschwemmungen und Starkregen werden von der Wohngebäudeversicherung nicht mit abgedeckt. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wer Hauseigentümer ist, hat eine Menge gebundenes Kapital in seinem Besitz. Damit dies auch so bleibt, sollte er eine Wohngebäudeversicherung abschließen. Stüme, Brände, Wasser-  und Hagelschäden können beträchtliche Kosten verursachen. Die Behebung solcher Schäden ist für normale Leute kaum aus der eigenen Tasche zu bezahlen.</p>
<p>Überschwemmungen und Starkregen werden von der Wohngebäudeversicherung nicht mit abgedeckt. Wer also z.B. in der Nähe von Flüssen wohnt, von denen man weiß, dass sie ab und an über das Ufer treten können, sollte zusätzlich eine Elementarschädenversicherung abschließen.</p>
<p><span id="more-12"></span></p>
<h2>Beiträge vergleichen</h2>
<p>Ein Vergleich der Wohngebäudeversicherungen lohnt sich allein aufgrund der großen Preisspannen. Der Betrag sollte infolge der hohen Kosten für eine Wohngebäudeversicherung im Mittelpunkt stehen. Die von den teuren Versicherungen angebotenen Zusatzleistungen sind oft nur für wenige Hauseigentümer interessant. Wer Wert auf eine ganz bestimmte Leistung legt, kann diese auch häufig extra versichern.</p>
<p>Wie die Versicherung gestaltet ist, sollte sich nach der Wohnlage richten. Sind auf ihrem Grundstück oder in der Nähe hohe Bäume und zudem öfter starke Stürme, sollten Sie beachten, inwiefern die Versicherung Sturmschäden abdeckt.<br />
Ist Ihr Haus aus Holz, sollte man selbstverständlich die Bedingungen für den Eintritt des Versicherungsfalls bei Brand unter die Lupe nehmen. Ein Wasserschaden, verursacht durch einen Rohrbruch, zieht nicht unbedingt die höchsten Kosten nach sich, kommt aber am häufigsten vor. Wohnt man in einer Gegend mit alten und anfälligen Leitungen oder wo es oft sehr kalt wird, sollte sich der Versicherungsnehmer ganz genau die Bedingungen und Leistungen bei Wasserschäden durchlesen.</p>
<h2>Leistungsumfang der Wohngebäudeversicherung</h2>
<p>In einer Wohngebäudeversicherung ist das Gebäude mitsamt den fest verbundenen Gegenständen versichert. Eine Tapete gehört dazu, der auf dem Parkett liegende Perserteppich nicht. Die Wohngebäudeversicherung kann auf das ganze Grundstück ausgedehnt werden. So ist dann auch die Garage oder das Gartenhäuschen mitversichert.</p>
<p>Nach Eintritt des Versicherungsfalls können Sie die Versicherung wechseln, wenn Sie nachweisen können, dass Ihr Haus nicht belastet ist. Andernfalls muss der Kreditgeber der Kündigung zustimmen. Für Neubauten gibt es Extratarife. Das Haus darf dafür nicht älter als 30 Jahre sein. Nehmen Sie wertsteigernde Umbauten vor, muss das der Versicherung gemeldet werden, da sonst Unterversicherung besteht. Beim Verkauf des Hauses geht die Wohngebäudeversicherung auf den neuen Eigentümer über, welcher jedoch ein außerordentliches Kündigungsrecht hat.</p>
<h2>Tipps zur Wohngebäudeversicherung</h2>
<p>Käufer und Verkäufer eines Wohngebäudes sollten sich vergewissern, dass bis zum geänderten Grundbucheintrag die Beiträge für die Versicherung gezahlt werden. Ansonsten geht der Versicherungsschutz verloren. Dabei ist es unerheblich, wer von den beiden Vertragsparteien für den Rückstand verantwortlich ist.<br />
Bis zum Grundbucheintrag bleibt der alte Hauseigentümer Versicherungsnehmer. Dies bleibt selbst dann so, wenn nach dem Kaufvertrag Nutzen, Lasten und Gefahren bereits auf den Käufer übergegangen sind.</p>
<p><strong>Nutzen Sie unser Serviceangebot und informieren Sie sich kostenlos &#8211; hier bei wohngebaeudeversicherungsvergleich.de!<br />
</strong></p>
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