Gut geschützt bei jedem Wetter
Besonders im Sommer geht es manchmal ganz schnell: Am Nachmittag noch war der Himmel strahlend blau und die Sonne schien, am Abend ziehen plötzlich dicke, dunkle Wolken auf. Wenn dann noch sintflutartige Regenfälle und Hagelkörner vom Himmel kommen, ist so mancher Besizter von Haus und Hof froh über seine Wohngebäudeversicherung. Aber was deckt die eigentlich alles ab?
Schnelle Reparaturen sind nicht immer ratsam
Wenn am Morgen danach der Hausbesitzer einen vorsichtigen Blick nach draußen wagt und sich ihm dort umgeknickte Bäume und abgedeckte Ziegel offenbaren, sollte der nächste Gang schnell zum Telefon führen, um der Versicherung die Schäden zu melden. Was Mieter oder Eigentümer allerdings nicht tun sollten, ist eigenmächtig mit Aufräumarbeiten und Reparaturen zu beginnen, bevor der Schaden nicht von offizieller Seite begutachtet wurde. Denn sonst kann der Versicherungsschutz schon mal erlöschen. Nur wenn von Bäumen oder Ziegeln weiterhin Gefahr ausgeht, dürfen diese eigenhändig beseitig werden. In bestimmten Fällen sollte man das aber einfach der Feuerwehr überlassen, statt Leib und Leben zu riskieren. Was und wie man nach einem Sturm, der Schäden am Haus verursacht hat, tun sollte, kann man am besten bei den Verbraucherzentralen des Landes erfragen.
Wenn Ziegel fliegen und Bäume knicken
Grundsätzlich haften für Unwetterschäden Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherung. Als stürmisch wird von den Versicherern eine Windstärke von mindestens acht eingestuft – das bedeutet etwa Geschwindigkeiten von 63 Kilometern pro Stunde. Dass Ziegel oder Dachpappe vom Wind davon getragen wurden, muss man in der Regel nicht extra nachweisen, die beschädigten Nachbarhäuser sind ein ausreichender Beleg. Sind Schäden an eigenen Hausratsgegenständen aufgetreten, wird das nur erstattet, wenn sie während des Sturmes in Haus oder Schuppen untergebracht waren und diese ebenfalls vom Wind geschüttelt wurden. Das gilt natürlich nicht für Markisen und Antennen, die naturgemäß auf dem Dach und an der Fassade angebracht werden. Hier greift der Versicherungsschutz allerdings nur, wenn diese Geräte nur durch die Bewohner der versicherten Wohnung genutzt werden.
Wer muss was und wann zahlen?
Treffen die Ziegel ein Auto, muss in der Regel die Teilkasko-Versicherung des Autobesitzers ran. Ist es ein Baum aus dem Garten eines Hausbesitzers, der für Dellen und Kratzer sorgt, kommt es auf den Zustand des Gewächses an. Denn ist der Baum nachweislich morsch, muss der Baumbesitzer oder dessen Haftpflichtversicherung gegebenenfalls für den Schaden aufkommen. Als “höhere Gewalt” hingegen gilt der Sturz eines gesunden Baumes, dann haftet der Eigentümer nicht.
Haben Dach und Fenster unter Hagelkörnern gelitten, greift in der Regel die Wohngebäudeversicherung. Bei überfluteten Kellern und nassen Mauern durch Dauerregen hilft außerdem eine Elementar-Versicherung. Solch eine Police, die besonders in hochwassergefährdeten Gebieten sinnvoll ist, deckt neben Überschwemmung auch Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch und Schäden durch Schneedruck und Lawine ab. Die Versicherung wird meist ergänzend zur Wohngebäudeversicherung abgeschlossen und beinhaltet oft eine Selbstbeteiligung von zehn Prozent der Schadenssumme. Aber der Versicherer erwartet von den Klienten auch immer die Wahrung einer gewissen Sorgfaltspflicht: Wenn das Nass durch offene Fenster oder Türen eingedrungen ist, haften weder Hausrats- noch Wohngebäudeversicherungen.